Konstruktions-Service Kruschat

Konstruktions- und CAD Zeichendienstleistungen

Impressum   

 Nachfolgende Angaben gemäß den Inhalten des Telemediengesetzes

 Anschrift

  Konstruktions-Service Kruschat
Bahnhofstraße 2
16816 Neuruppin
Tel.: 03391 / 50 39 72
Fax: 03391 / 50 98 93
Ust-Id Nr.: DE 138686463
Gerichtsstand: Amtsgericht Neuruppin

 

 Technische Unterstützung, Umsetzung und Webdesign

 Edgar Kruschat Erich-Dieckhoff-Str.8a 16816 Neuruppin E-Mail: Edgar@Kruschat.de

 

 Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass man durch die Anbringung bzw. Ausbringung von Links, die Inhalte der   gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das   Landgericht Hamburg - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von den Inhalten der gelinkten Seite, bzw. des gesamten Webs distanziert. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Webseiten inkl. aller Unterseiten und deren Unterlinks oder anderen Weiterleitungsmechanismen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Webseite ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links, Banner oder sonstige Verknüpfungen führen. 

Dies ist ein rein rechtlich notwendiger Hinweis und beinhaltet keinerlei Wertung des Inhaltes der gelinkten Seiten. In keinem Fall sind wir verantwortlich für die Inhalte von Internetseiten, die auf uns verweisen. Wir sind auch nicht in der Lage, Verweise auf uns festzustellen oder zu überprüfen. Wir haben ferner keinen Einfluss darauf, wie die hier angebotenen Informationen vom Nutzer verwendet, weitergegeben oder verändert weitergegeben werden. Wir können daher für entstandene Schäden, entgangene Vorteile oder sonstige mittelbare oder unmittelbare Folgen, welche aus der Nutzung der hier angebotenen Informationen entstehen, nicht haftbar gemacht werden.

 

Datenschutzerklärung gemäß § 4 TDDSG
Wir nehmen den Schutz Ihrer  persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der  Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite  nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die  erhobenen Daten verkauft, oder aus anderen Gründen an Dritte  weitergegeben. Wir werden Ihre persönlichen Daten nur nutzen, um Kontakt mit Ihnen aufzunehmen, oder Ihnen angefordertes Informationsmaterial zukommen zu lassen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Ingenieur- und Zeichenbüro Konstruktions-Service Kruschat (nachfolgend „KSK“ genannt) und seinen Kunden/Auftraggeber (nachfolgend „AG“ genannt) schriftlich, mündlich oder in sonstiger Form abgeschlossenen Verträge. Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens des Ingenieurbüros nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.2 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur gültig, wenn KSK diesen vor Auftragsannahme schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Schriftform
2.1 Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie nachträgliche Vertragsänderungen, einschließlich der Abrede, auf die Schriftform zu verzichten.
2.2 Des Weiteren genügt die Übersendung der Schriftform per Telefax bzw. E-Mail.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
3.1 Der Vertrag zwischen KSK und dem AG kommt zustande, wenn entweder der AG ein Angebot von KSK vorbehaltlos und ohne Änderung annimmt und KSK den Auftrag schriftlich bestätigt oder KSK ein Angebot des AG schriftlich bestätigt.
3.2 Der AG ist an sein Auftrag ab Eingang bei KSK gebunden. 3.3 Kostenvoranschläge und Angebote von KSK sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch KSK zustande.

 

§ 4 Lieferungs- und Leistungsumfang
4.1 Der Inhalt und Umfang der von KSK zu erbringenden Leistungen ergibt sich vorrangig aus der schriftlichen Vertragsurkunde nebst Anlagen, sofern eine solche nicht vorliegt, aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
4.2 KSK ist zu Teilleistungen berechtigt.

 

§ 5 Subunternehmer
5.1 Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass KSK unter Umständen zur Erbringung bestimmter Leistungen Subunternehmer einschaltet.

 

§ 6 Lieferzeit
6.1 Verbindliche Lieferzeiten bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung beider Vertragsparteien.
6.2 Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des AG voraus. Sollte der AG mit der Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht in Verzug kommen, verlängert sich die Lieferzeit ohne weitere Ankündigung um den Zeitraum des Verzuges des AG.
6.3 Die Lieferzeit ändert sich auch beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die KSK trotz der nach Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte. Mögliche Ursachen hierfür können z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe sowie Streiks sein. KSK muss seinem AG solche Hindernisse unverzüglich mitteilen.
6.4 Bei Änderung oder Erweiterung des ursprünglich fixierten Leistungsumfangs ist die Lieferzeit für den gesamten Auftrag neu zu vereinbaren.
6.5 KSK übernimmt kein Beschaffungsrisiko. KSK ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit KSK für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung auf eine Belieferung durch Dritte angewiesen ist und KSK trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit für Vorsatz und Fahrlässigkeit bleibt unberührt. KSK wird dem AG unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und wenn KSK vom Vertrag zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben und dem AG diesem Falle die entsprechende Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.

 

§ 7 Mitwirkungspflichten des AG
7.1 Der AG stellt KSK alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen, die in Zusammenhang mit dem Vertrag/Auftrag stehen, unverzüglich zur Verfügung. Insbesondere gewährleistet der Kunde, dass alle Mitwirkungshandlungen seinerseits oder seitens seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und für KSK ohne Kosten erbracht werden.
7.2 Sollte der AG mit seiner Mitwirkungspflicht in Verzug kommen, ist KSK berechtigt, ihm zur Nachholung dieser Pflicht eine angemessene Frist zu setzen. Erfolgt die Mitwirkungshandlung ohne rechtfertigenden Grund nicht innerhalb dieser Frist, ist KSK berechtigt, den Vertrag mit dem AG zu kündigen.

 

§ 8Eigentums- und Rechtevorbehalt
8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich KSK das Eigentum an der Kaufsache bzw. den erbrachten Leistungen sowie die unbedingte Übertragung von Nutzungsrechten im vertragsgegenständlichen Umfang vor. Eine Veräußerung, Verpfändung, Vermietung, Verleihung oder sonstige Zugänglichmachung an einen Dritten ist bis zum vollständigen Eigentums- und Rechteübergang an den AG nicht zulässig.
8.2 Die Ausübung des Eigentums- und Rechtevorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. KSK ist jedoch berechtigt, über die Sache, für welche das Eigentumsrecht geltend gemacht wurde, nach angemessener Frist anderweitig zu verfügen.

 

§ 9 Preise und Zahlungsbedingungen
9.1 Die Vergütung der von KSK zu erbringenden Leistungen wird im Einzelvertrag zwischen KSK und dem AG festgelegt.
9.2 Soweit sich aus den entsprechenden Angaben nichts anderes ergibt, verstehen sich sämtliche Preisangaben netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und Versandkosten ab Sitz von KSK. Zusätzliche vom AG gewünschte Sonderverpackungen oder Liefermodalitäten sind nicht eingeschlossen.
9.3 Die Abrechnung der Aufträge erfolgt nach Beendigung der Arbeiten oder, wenn vereinbart, nach Leistungsfortschritt in Teilbeträgen. Bei Teillieferungen wird der auf diese Teillieferung entfallende Rechnungsbetrag fällig, unabhängig von dem Umfang der noch ausstehenden Restlieferungen.
9.4 Sollte sich während eines laufenden Auftrages die Notwendigkeit ergeben, in gegenseitigem Einvernehmen den Umfang der zu erbringenden Leistungen zu erweitern, ist KSK berechtigt, den Mehraufwand entsprechend dem aktuellen Stundensatz oder zu einem hierfür zu vereinbarenden Festpreis zusätzlich in Rechnung zu stellen.
9.5 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt ohne Abzug dem in der Rechnung angegebenen Konto gutzuschreiben.
9.6 Sämtliche Forderungen von KSK gegenüber dem AG werden sofort fällig, wenn der AG Zahlungsbedingungen nicht eingehalten hat oder KSK nach Vertragsabschluss eine wesentliche Vermögensverschlechterung des AG bekannt wird. KSK ist in solch einem Fall auch berechtigt, weitere Leistungen und Lieferungen nur auszuführen, wenn der AG zuvor eine der weiteren Lieferungen oder Leistungen entsprechenden Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung durch selbstschuldnerische Bürgschaft erbracht hat.

 

§ 10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
10.1 Gegenüber Ansprüchen von KSK kann der AG nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
10.2 Zur Zurückbehaltung von Leistungen, die der AG aufgrund eines Vertrages mit KSK schuldet, ist dieser nur berechtigt wegen solcher Ansprüche, die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, mit diesem Vertrag zusammenhängen und unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

§ 11 Abtretung von Ansprüchen
11.1 Der AG ist nicht berechtigt, Ansprüche gegenüber KSK, die keine Geldforderungen sind, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch KSK, an Dritte abzutreten.
§ 12 Gewährleistung
12.1 Ist der Leistungsgegenstand nachweislich mangelhaft oder fehlen ihm vertraglich zugesicherte Eigenschaften, so wird KSK nach seiner Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche Ersatz liefern oder kostenlos nachbessern. Nachbesserungen oder Ersatz werden in Form von Konstruktions- oder Dokumentationsleistungen erfolgen.
12.2 Der AG hat Beanstandungen unverzüglich, spätestens 14 Werktage nach Entgegennahme des Leistungsgegenstandes, schriftlich mit ausführlicher Begründung dem AG mitzuteilen. Dem AG ist das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrags/Wandlung oder Herabsetzung der Vergütung/Minderung vorbehalten, wenn KSK eine ihm angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne Ersatz zu leisten oder den Leistungsgegenstand nachgebessert zu haben.

 

§ 13  Schadensersatzansprüche/Haftung
13.1 Für Ansprüche auf Schadenersatz wegen schuldhafter Handlungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unter anderem Verzug, positive Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, mangelhafter Lieferung, haftet KSK, deren gesetzliche Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Alle darüber hinaus gehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen.
13.2 Das gilt auch für Schäden, die bei Nachbesserungen entstehen. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche des AG sind auf die tatsächlich gezahlte Vergütung  an KSK begrenzt. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach 1 Jahr von dem Zeitpunkt, in welchem der AG Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach 2 Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an.
13.3 KSK ist nicht verpflichtet, vom AG erhaltene Vorgaben (wie z.B. Maßangaben, Berechnungen oder betriebsspezifische Angaben) zu prüfen, es sei denn, die Verifizierung der Vorgaben wurde explizit schriftlich vereinbart. Für Fehler in den vom AG gelieferten Vorgaben haftet KSK in keinem Fall.
13.4 Der AG steht dafür ein, dass durch die Verwendung der von ihm oder seinen Mitarbeitern an KSK übergebenen Vorgaben Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der AG stellt KSK in dieser Hinsicht von Ansprüchen Dritter frei und leistet im Schadensfall Ersatz des entstandenen Schadens.

 

§ 14 Abnahme der Leistungen
14.1 KSK liefert Konstruktions- und Zeichnungsunterlagen im Dateiformat. Dateiformen sind dwg-, stp- und pdf-Formate. Andere Formate sind schriftlich zu vereinbaren.
14.2 Nach Entgegennahme der Leistungen müssen diese durch den AG geprüft werden. Funktionsweisen und Vollständigkeit der in den Zeichnungen dargestellten Objekte müssen durch den AG vor Fertigungsbeginn geprüft werden. Bestehende Bedenken zur Funktionalität und Sicherheit sind noch vor Fertigungsbeginn KSK anzuzeigen.
14.3 Berechnungen zur Lebensdauer, statische und dynamische Auslegungen müssen durch den AG schriftlich beauftragt oder zugearbeitet werden. Werden diese Berechnungen bzw. Auslegungen nicht beauftragt, liegt der Nachweis für die Zulässigkeit der Konstruktion beim AG. Sie sind nicht automatisch Bestandteil von Konstruktionsleistungen.

 

§ 15 Geheimhaltung
15.1 KSK sowie seine AG und dessen Erfüllungsgehilfen verpflichten sich, alle im Verlauf eines Projektes ausgetauschten Unterlagen und Informationen vertraulich und mit der nötigen Sorgfalt gegenüber Dritten zu behandeln. Schaltet KSK zur Erbringung von Teilleistungen Subunternehmer ein, verpflichtet sich KSK, auch diese vertraglich zur Geheimhaltung zu verpflichten.

§ 16 Datenschutz
16.1 Alle den AG betreffenden Daten speichert und verarbeitet KSK unter strikter Beachtung aller einschlägigen Datenschutzbestimmungen. Der AG erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, dass KSK alle Kundenstammdaten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung speichert und unter Beachtung bestehender Datenschutzbestimmungen verwendet.

 

§ 17 Stornierung
17.1 Die Beendigung eines laufenden Projektes kann von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund herbeigeführt werden.  Wird aus einem Grund gekündigt, den KSK zu vertreten hat, so steht KSK nur die Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu.  In allen anderen Fällen behält KSK sich den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar vor, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen.

 

§ 18 Referenzen
18.1 Der AG erklärt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung, dass KSK ihn in ihrer Werbung oder gegenüber Dritten als Referenzadresse nennen kann.

 

§ 19 Anwendbares Recht
19.1 Auf das Rechtsverhältnis der Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
19.2 Setzt der AG Produkte oder sonstige Lieferungen und Leistungen von KSK außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein, so obliegt die Beachtung damit im Zusammenhang stehenden ausländischen Rechts oder deutscher Ausfuhrbestimmungen ausschließlich dem AG.

 

§ 20 Gerichtsstand und Erfüllungsort
20.1 Ist der AG Vollkaufmann, ist Neuruppin Gerichtsstand und 16816 Neuruppin Erfüllungsort für beide Seiten für die jeweiligen vertraglichen Pflichten.

 

§ 21 Salvatorische Klauseln
21.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen oder Teile davon unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Der AG und KSK werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Zwecksetzung am nächsten kommt. Dies gilt für eine Lücke des Vertrages und seine Auslegung entsprechend.

 

 

Stand Januar 2010